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Wirksamer Zugang eines Mieterhöhungsschreibens trotz defekten Briefkastens?

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Wirksamer Zugang eines Mieterhöhungsschreibens trotz defekten Briefkastens?

Im vorliegenden klagte der Vermieter gegen den Mieter auf Erteilung der Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Der Mieter hielt dies für unzulässig. Er machte geltend, dass ihm kein Mieterhöhungsverlangen zugegangen sei. Der Vermieter entgegnete dem, dass er im Mai 2015 durch den Hauswart das Mieterhöhungsverlangen in den Briefkasten des Mieters gelegt habe. Der Mieter hielt dies für unbeachtlich. Er führte an, dass der Briefkasten bereits seit April 2014 über keine Klappe verfüge und somit Postsendungen aus dem Kasten herausgenommen werden können.

Das Gericht gab dem Vermieter Recht. Er habe Anspruch auf Erteilung der Zustimmung. Entgegen der Ansicht des Mieters sei das Mieterhöhungsverlangen zugegangen. Eine Postsendung gehe jemanden zu, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelange, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit habe, vom Inhalt der Sendung Kenntnis zu erlangen. Dies sei im vorliegenden Fall durch den Einwurf in den Briefkasten geschehen.

Das Mieterhöhungsverlangen sei trotz des defekten Briefkastens wirksam zugegangen. Auf die fehlende Klappe habe sich der Mieter nicht berufen dürfen, da er es unterlassen habe, die Gefahr, dass eingelegte Briefe entwendet werden, zu beseitigen. Der Mieter habe über ein Jahr nicht dafür gesorgt, dass der Briefkasten ordnungsgemäß verschließbar ist. Dies gehe zu seinen Lasten. Dabei habe keine Rolle gespielt, ob der Vermieter im Rahmen der Gewährung eines ordnungsgemäßen Mietgebrauchs für einen intakten Briefkasten sorgen müsse. Denn komme der Vermieter seiner Pflicht nicht in angemessener Zeit nach, sei es Aufgabe des Mieters gegebenenfalls auf Kosten des Vermieters Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang von Postsendungen zu gewährleisten. (AG Berlin-Wedding)

Verfasst von Kanzlei Bonow & Kollegen,  Bundesallee 95, 12161 Berlin

2019-06-19T12:21:40+00:0021. April 2017|News, News Investment, News Verkauf, News Vermietung, Service|