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Der Energieausweis für Ihr Haus2018-12-02T15:14:16+00:00

ENERGIEAUSWEIS

Der geplante Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie beginnt immer mit der Erstellung eines Energieausweises. Hier finden Sie einen kurzen Überblick. Um eine Vergleichbarkeit von Gebäuden im Sinne der Energieeffizienz zu gewährleisten wurde die Einführung eines bundesweit einheitlichen Energieausweises beschlossen.

Der Energieausweis zeigt die Energieeffizienz eines Gebäudes als Qualitätsmerkmal auf und macht somit den Energiebedarf sichtbar. Per Definition ist bei Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden nach der Energiesparverordnung ein Energieausweis auszustellen. Dieser ist potentiellen Käufern oder Mietern eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums auf Verlangen unverzüglich auszuhändigen (§16, Abs. 2 EnEV).

Die Bereitstellung eines Energieausweises ist die Aufgabe des Eigentümers einer Immobilie. Das Fehlen kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Baudenkmäler.

LAUENSTEIN IMMOBILIEN

Mainzer Str. 75
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 – 531 67 597
Telefax 0611 – 531 67 598

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Energiebedarfsausweis vs. Energieverbrauchsausweis

Man unterscheidet zwischen einem Energiebedarfsausweis und einem Energieverbrauchsausweis. Es sollte im Vorfeld in einem Beratungsgespräch immer geklärt werden, welcher Ausweis sinnvoll und erforderlich ist.

Der Energiebedarfsausweis bewertet ein Gebäude energetisch, anhand einer Reihe von Daten, wie Baujahr des Gebäudes, Technik und Sanitär, Wohnfläche, Grundrisse, Wärmeschutzmaßnahmen uvm. und ist somit erheblich aussagekräftiger als der Energieverbrauchsausweis.

Der Energieverbrauchsausweis ist kostengünstiger und bewertet eine Immobilie ausschließlich über den Verbrauch der letzten 3 Jahre.

Das Ergebnis ist stark abhängig vom Nutzerverhalten der Vorbesitzer/-mieter.

  • Gebäude ab Baujahr 1978 verbrauchs- oder bedarfsorientierter EA

  • Gebäude ab 5 Wohneinheiten, BJ 1966 – 1977 verbrauchs- oder bedarfsorientierter EA
  • Gebäude bis 4 Wohneinheiten, BJ 1966 – 1977 (saniert nach Wärmeschutzverordnung 1977) verbrauchs- oder bedarfsorientierter EA

  • Gebäude bis 4 Wohneinheiten, BJ 1966 – 1977 nur noch bedarfsorientierter EA

  • Alle Gebäude bis BJ 1965 nur noch bedarfsorientierter EA

Gerne unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um den Energieausweis.

Die Kosten für den Energieausweis übernehmen wir bei Erteilung eines qualifizierten Alleinauftrages!

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