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Barrierefreies Wohnen – Beratung für Hauseigentümer (MFH)2020-02-07T08:49:41+00:00

BERATUNG FÜR HAUSEIGENTÜMER (MFH)

An die Zukunft denken – sinnvolle Investitionen tätigen! Wohnraumanpassungen steigern den Wert der Immobilie oft beträchtlich und sichern langfristig Werterhalt und Vermietbarkeit.

Der Vermieter hätte die Möglichkeit,
– eine angepasste, ggf. sogar barrierefreie Wohnung anzubieten
– dafür deutlich höhere Mieteinkünfte zu erhalten
– längerfristig zuverlässige Mieter im Haus zu haben!

Zumal die Nachfrage in Zukunft nach barrierefreien Wohnung sprunghaft steigen wird, und Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter allgemein sich heute schon Gedanken machen sollten wie und an wen sie ihre Wohnungen in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten vermieten wollen.

Es wird immer mehr Wohnraum leer stehen, und die Eigentümer gar keine Mieterträge mehr erhalten.Der Wert einer länger leerstehenden Immobilie sinkt rapide. Im Ernstfall geht das bis zum Abriss oder möglicherweise zur Zwangsanierung falls dieses Gebäude unter Denkmalschutz stehen sollte!

Barrierefreies Umbauen legt den Grundstein für ein lebenslanges und komfortables Wohnen. Eine intelligente Planung verursacht kaum Mehrkosten und macht nachträgliche, teure und aufwändige Umbauten meist überflüssig.

Bestandsoptimierung durch Barrierefreien Umbau

Sie können Schwellen entfernen, Wände und Durchgänge versetzen, die Küche und das Bad umbauen, Terrassen und Balkone gestalten und vieles mehr. Planen Sie schon jetzt langfristig!

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten und optimieren Sie so nicht nur die Immobilie sondern auch Ihre Rendite:

Altersgerecht Umbauen – Kredit
Ihr Kredit für Einbruchschutz, mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren

Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss
Ihr Zuschuss für Einbruchschutz, mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren

Förderung des Barriereabbaus im Wohnungsbestand
Altersgerecht Umbauen – KfW Programmnummer 159
Es können bis zu 100 %, max. 50.000 Euro pro Wohneinheit, der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (z. B. Planungs- und Beratungsleistungen) finanziert werden.

Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Beim Ersterwerb von neu barrierereduzierten Wohngebäuden/Wohnungseigentum ist die Bemessungsgrundlage die Summe der barrierereduzierenden Investitionen bezogen auf die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag.

Was wird gefördert?
Mit dem Programm wird die bedarfsgerechte Verminderung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer gefördert.

Im Gebäudebestand ist völlige Barrierefreiheit aufgrund der baulichen Gegebenheiten normalerweise weder vollständig umsetzbar, noch für die Mehrzahl der Nutzer erforderlich. Das Programm basiert daher auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen und für Bestandsanpassungen definierten Förderbausteinen.

Alle barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden müssen technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen. Grundsätzlich werden dabei alle Kosten gefördert, die für die fachgerechte Ausführung der förderfähigen Maßnahmen erforderlich sind. Zusätzlich gefördert werden Beratungsleistungen zur Barrierereduzierung, die notwendigen vorbereitenden Arbeiten sowie nachbereitende Maßnahmen und Wiederherstellungsarbeiten.

– Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2
– Maßnahmen mit denen der Standard Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus erreicht wird.

Weitere Maßnahmen auf Anfrage.

Die Bestimmungen der jeweiligen Maßnahme sind vollständig umzusetzen.

Wir beraten Sie gerne – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

LAUENSTEIN IMMOBILIEN

LAUENSTEIN IMMOBILIEN
Robert-Koch-Str. 24
65191 Wiesbaden
Telefon 0611 – 531 67 597
Telefax 0611 – 531 67 598

info@lauenstein-immobilien.de

Barrierefreies Wohnen – Individuelle Beratung und Informationen

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